DUE DILIGENCE AUFTRAG BUNDESWEHR
„Freikolbenlineargenerator (FKLG) als Energieerzeugungssystem für militärische UAV“
Auftragsnummer E/E610/QG003/LF108
Spätestens am 10.01.2016 waren die Finanzbehörden in Kenntnis vom Vertrag mit Auftrag Nr. 3 012 933 zwischen dem Institut für Fahrzeugkonzepte am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) und der SWEngin GmbH und den dazu gehörenden Rechnungen.
Spätestens ab 18.08.2016 waren die Finanzbehörden aufgrund der übergebenen Unterlagen zur Umsatzsteuersonderprüfung der SWEngin GmbH im Besitz der vom Institut für Fahrzeugkonzepte am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) mit Auftrag Nr. 3 012 933 erstellten Fertigungszeichnungen, Software-Tools und techn. Ausarbeitungen („3D-CAD-Modell“).
Spätestens am 17.06.2019 waren die Finanzbehörden in Kenntnis, dass die Fertigungszeichnungen, Software-Tools und techn. Ausarbeitungen („3D-CAD-Modell“) zum Bau eines Freikolbenlineargenerator mit Zentralbrennraum (FKLG) nicht von Herrn Jürgen Gräf erstellt wurden und dass Herr Jürgen Gräf dazu auch keine Rechnung gestellt hat.
Spätestens am 25.07.2019 waren die Finanzbehörden in Kenntnis, dass mit Hilfe der Fertigungszeichnungen, Software-Tools und techn. Ausarbeitungen („3D-CAD-Modell“) der weltweit erste funktionsfähige Freikolbenlineargenerator mit Zentralbrennraum gebaut wurde.
Spätestens am 25.07.2019 waren die Finanzbehörden in Kenntnis, dass die von den beteiligten Unternehmen zum Nachweis der Lieferung vorgelegten Fertigungszeichnungen, Software-Tools und techn. Ausarbeitungen („3D-CAD-Modell“) tatsächlich vom DLR erstellt wurden.
Spätestens ab 31.07.2019 waren die Finanzbehörden in Kenntnis, dass die SWEngin GmbH und damit die MBA Management Beratungsgesellschaft mbH ab 04.12.2014 jederzeit im Besitz der Leistungen des DLR im aktuellen Stand der Bearbeitung waren.
Spätestens am 21.10.2019 waren die Mitarbeiter, die die Fertigungszeichnungen, Software-Tools und techn. Ausarbeitungen („3D-CAD-Modell“) erstellt hatten, persönlich bekannt.
Spätestens am 21.10.2019 war den Finanzbehörden bekannt, dass eine Scheinleistung nach §14c Abs. 2 UStG faktisch ausgeschlossen war.
Auf Basis der Kaufverträge, Rechnungen, Beschlagnahmen und Zeugenaussagen konnten die Strafverfolgungsbehörden die folgende Leistungs- und Rechnungskette ermitteln:

(*) Übergabe der Leistungen mit Schreiben der
Leiterin der Rechtsabteilung des DLR vom 26.02.2020
Zum Zweck der Strafverfolgung fälscht der Steuerfahnder Schraml im strafrechtlichen Ermittlungsbericht vom 06.09.2021 die faktische Leistungs- und Rechnungskette. Frau Gehrke-Haibl wiederholt diese Vorgehensweise mit Anklageschrift vom 18.11.2022. Die angeblichen Dokumente zum Nachweis der gefälschten Leistungs- und Rechnungskette werden auch auf mehrmalige Anfrage nicht vorgelegt.

Auf der Basis der gefälschten Rechnungsketten entwickelt Herr Schraml mit strafrechtlichem Ermittlungsbericht vom 06.09.2021 die Begründung für die Scheinrechnung. Dazu verwendet er die Firma RED Real Energy Development GmbH, die zum streitgegenständlichen Zeitpunkt nicht existierte.

In der Anklageschrift vom 18.11.2022 bezieht sich dann auch die Staatsanwältin Gehrke-Haibl auf die gefälschte Rechnungskette:
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Im Widerspruch zu den Ermittlungsergebnissen erklären die Strafverfolgungsbehörden, dass die Leistungen des DLR zum Bau des weltweit ersten funktionsfähigen Freikolbenlineargenerator mit Zentralbrennraum Scheinleistungen sind, weil eine Firma, die zu dem Zeitpunkt gar nicht existierte, nichts mit einer Firma zu tun hatte, die die Leistungen nie besessen hat.
Da den Strafverfolgungsbehörden alle Dokumente zur tatsächlichen Rechnungskette immer vorlagen, wurden die Dokumente so breit in verschiedene Beweismittelordner verteilt, dass es dem Gericht nicht möglich ist, den ermittelten Zusammenhang zu erkennen.
Um erstmals in der Geschichte der Ingenieurwissenschaften einen Freikolbenlineargenerator mit Zentralbrennraum zu bauen und in Betrieb zu nehmen, hat der Erfinder Jürgen Gräf „Handskizzen“ entworfen und an die Firma Codronic GmbH übergeben, damit diese daraus CAD-Zeichnungen erstellt.
Beweis 2: Zeugenaussage
des J. Gräf vom 27.05.2019 und 07.06.2019
Bl. 0152f ErmA Bd. I Sandra Halfmann
Am 10.12.2014 beauftragte das Münchner Start-Up SWEngin GmbH im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen das Institut für Fahrzeugkonzepte am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) mit Auftrag Nr. 3 012 933 die Funktionsfähigkeit eines völlig neuartigen Bauprinzips für einen Freikolbenlineargenerator mit Zentralbrennraum (FKLG) zu überprüfen und im Erfolgsfall anschließend die Fertigungszeichnungen, Software-Tools und techn. Ausarbeitungen („3D-CAD-Modell“) für den Bau des weltweit ersten funktionsfähigen Freikolbenlineargenerator zu erstellen.
Zum Auftrag Nr. 3 012 933 der SWEngin GmbH an das Institut für Fahrzeugkonzepte am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) gehörte auch der Auftrag, im Namen der SWEngin GmbH die Fertigungszeichnungen der Firma Codronic GmbH im Dateiformat STEP und PDF zu erwerben (Anlage 1, Seite 1 des Auftrags Nr. 3 012 933).
Mit Rechnung Nr. R 2014-060-01 vom 09.02.2015 verrechnet die Firma Codronic GmbH die Übergabe der STEP- und PDF-Dateien. Im Rechnungstext erklärt die Codronic GmbH die Übergabe mit „Die CAD-Dateien werden im Austauschformat step zur Verfügung gestellt. Die Zeichnungen im PDF-Format.“
Beweis 4: Rechnung
der Firma Codronic an das DLR;
Bl. 0336 BwmA Bd. I Prof. Dr. Manfred Gröger
Unter Einbeziehung der von der Firma Codronic GmbH übergebenen Unterlagen entwickelt das DLR auftragsgemäß die Fertigungszeichnungen, mehrere Software-Tools und technische Ausarbeitungen („3D-CAD-Modell“). Der Lieferinhalt von Auftrag Nr. 3 012 933 umfasste die folgenden Leistungen:
· 234 Fertigungszeichnungen (Zeichensätze) zum Bau des Freikolbenlineargenerator mit Zentralbrennraum
· Grobauslegung Kreuzpleuel als Biegebalken-Verbund
· Tool zur Berechnung der Herstellkosten
· Tool zur Konfiguration eines Freikolbenlineargenerators
· Fertigung der Lagerung eines hochdynamischen Läufers
· Ausarbeitungen und Berechnungen für vollständigen Motorenprüfstand
· Tool zur Berechnung der Reynolds-Zahl
· Analyse Druckverlust Wassermantel
· Ausarbeitung FKLG-Mikrogasturbine-Brennstoffzelle
· Berechnung der Energiedichte alternativer Brennstoffe
· Ausarbeitung „Gasfeder als Kältemaschine" und Berechnungen
· Auslegungsberechnungen für die Lineargeneratoren
· Software zur Steuerung und Regelung eines FKLG
· Software zur Leistungssteuerung
Das DLR verrechnete seine Leistungen mit Rechnungen Nr. 8010014021 vom 08.01.2015, 8010016161 vom 29.05.2015 und 8010019170 vom 07.12.2015. Die Rechnungen wurden jeweils zum folgenden 10. des Monats zusammen mit der monatlichen Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt München eingereicht.
Beweis 5: Rechnungen
des DLR an die SWEngin GmbH
Bl. 0063 ErmA Bd. I Prof. Dr. Manfred Gröger
Beweis 6: Rechnungen
des DLR an die SWEngin GmbH
Bl. 0066 ErmA Bd. I Prof. Dr. Manfred Gröger
Aufgrund der gemeinsamen Entwicklung zum Auftrag 3 012 933 haben der Auftraggeber und der Auftragnehmer DLR und SWEngin GmbH die Arbeiten auf einer gemeinsamen Datenplattform durchgeführt, so dass die SWEngin GmbH und damit die MBA Management Beratungsgesellschaft mbH zu jedem Zeitpunkt im Besitz der Fertigungszeichnungen, Software-Tools und techn. Ausarbeitungen („3D-CAD-Modell“) war. Die offizielle Übergabe erfolgte nach der Durchführung gewünschter Korrekturen am 04.12.2015.
Beweis 7: Vernehmung
des Dr. Kock vom 31.07.2019,
Bl. 158 ErmA Bd. II Prof. Dr. Manfred Gröger
Die am 05.02.2015 von der Firma Codronic übergebenen Dateien wurden vom Rechtsbeistand des DLR, Herrn Prof. Dr. Bernd Müssig am 26. Februar 2020 der Steuerfahndung München auf die entsprechende Anfrage vom 17.01.2020 übergeben („Die Namen aller Dateien im Übergabeordner sind im Anhang B (Dateiliste Codronic Ordner.pdf) aufgelistet“).
Beweis 8: Schreiben
des DLR Prof. Dr. Müssig
Bl. 0203 ErmA Bd. I Dr. Hans Leuschner, Punkt 2
Die mit Auftrag Nr. 3 012 933 vom DLR erstellten Fertigungszeichnungen wurden vom Rechtsbeistand des DLR, Herrn Prof. Dr. Bernd Müssig am 26. Februar 2020 der Steuerfahndung München auf die entsprechende Anfrage vom 17.01.2020 übergeben („Die Auflistung der Dateien im Anhang A (Dateiliste Übergabe 3012933.pdf) benennt Dateien und Zeichnungen, welche am 04.12.2015 an die SWEngin übergeben wurden.“).
Beweis 9: Schreiben
des DLR Prof. Dr. Müssig
Bl. 0203 ErmA Bd. I Dr. Hans Leuschner, Punkt 1
Am 05.11.2015 beauftragte das Münchner Start-Up SWEngin GmbH das Institut für Fahrzeugkonzepte am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) mit Auftrag Nr. 3 015 100 mithilfe der Fertigungszeichnungen, Software-Tools und techn. Ausarbeitungen („3D-CAD-Modell“) aus Auftrag Nr. 3 012 933 die Teile für den Bau zu beschaffen, die Eingangskontrolle und die Montage durchzuführen und die Inbetriebnahme des weltweit ersten funktionsfähigen Freikolbenlineargenerator mit Zentralbrennraum (FKLG) durchzuführen.
Aufgrund der massiven Drohungen des ehem. FKLG-Kooperationspartners des DLR, der Firma UMC Universal Motors Corporation GmbH, hatte die Firma SWEngin GmbH und die Firma MBA Management Beratungsgesellschaft mbH zum Schutz der Leistungen des DLR bereits am 10.11.2014 eine Asset Protection Vereinbarung abgeschlossen, wonach die Firma MBA Management Beratungsgesellschaft mbH (seit 19.01.2015 RED Real Estate Development GmbH) sofort der tatsächliche Besitzer und Eigentümer der Lieferungen des DLR wurde.
Beweis 11: Asset Protection Vereinbarung vom 10.11.2014
Aufgrund des Folgeauftrags der SWEngin GmbH nahm das DLR im Juni 2016 den weltweit ersten funktionsfähigen Freikolbenlineargenerator mit Zentralbrennraum (FKLG) in Betrieb.
Für den Zusammenbau wurden die mit Auftrag Nr. 3 012 933 konstruierten Teile bei spezialisierten Unternehmen bestellt, im DLR geprüft und anschließend montiert. Die Stückliste wurde am 25.07.2019 von der Steuerfahndung beim DLR beschlagnahmt.
Beweis 13: Stückliste des FKLG Zentralbrennraum
Da an dem Bestreben, einen funktionsfähigen Freikolbenlineargenerator zu bauen, seit mehr als 50 Jahren bereits Firmen wie Volvo, General Motors und Toyota gescheitert waren, überschrieb die Frankfurter Allgemeine ihren Artikel vom 17.04.2016 über den emissionsfreien Stromerzeuger mit dem Titel „Ein Wunder made in Germany“.
Beweis 14: Zeitungsartikel der Frankfurter Allgemeinen vom 17.04.2016
Auch das PM-Magazin bezeichnete den Motor in seiner Ausgabe vom Dezember 2016 als „Wundermotor“ und erklärte, dass durch die Zusammenarbeit von DLR und SWEngin ein fast 100 Jahre währender Traum von Ingenieuren erfüllt wurde.
Beweis 15: Artikel „Technik * Wundermotor“ des PM Magazin 12/2016, S. 36 f
Nachdem die Funktionsfähigkeit des völlig neuartigen Bauprinzips für einen Freikolbenlineargenerator mit Zentralbrennraum (FKLG) erfolgreich geprüft war, sollte schrittweise die notwendige Holding für die Fertigung und die weltweite Vermarktung aufgebaut werden. Der neue Besitzer des Eigentümers RED Real Estate Development GmbH veräußerte deshalb die fertigungsorientierten Leistungen, die das Institut für Fahrzeugkonzepte am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) mit Auftrag Nr. 3 012 933 erstellt hatte, mit Kaufvertrag vom 03.09.2015 an die PPM Investment Management GmbH. Aus bilanziellen Bewertungsgründen wurden die 234 Fertigungszeichnungen, die das DLR geliefert hatte, in drei Cluster (Zeichensatz für Anordnung des Zentralbrennraums, Anordnung für stromerzeugende Lineargeneratoren und Anordnung der Medienversorgung) aufgeteilt und mehrere Ausarbeitungen unter dem Begriff Motorenkonzept (Ausarbeitung FKLG-Mikrogasturbine-Brennstoffzelle, Berechnung der Energiedichte alternativer Brennstoffe, Ausarbeitung „Gasfeder als Kältemaschine" und Software Berechnungsprogramm FKLG- Konfiguration) zusammengefasst. Damit wurden Leistungen des DLR in acht Leistungspaketen geliefert
· Zeichensatz für Anordnung des Zentralbrennraums
· Anordnung für stromerzeugende Lineargeneratoren
· Anordnung der Medienversorgung
· Motorenkonzept mit experimentellen Untersuchungen
· Grobauslegung Kreuzpleuel als Biegebalken-Verbund
· Tool zur Berechnung der Herstellkosten
· Fertigung der Lagerung eines hochdynamischen Läufers
· Ausarbeitungen und Berechnungen für vollständigen Motorenprüfstand
Auf Wunsch des chinesischen Investors, der von der deutschen Anwaltskanzlei HFLP bei der Due Diligence beraten wurde und der für die Holding-Muttergesellschaft anschließend notariell 50 Mio. € zusagte, wurden die von der PPM Investment Management GmbH erworbenen Leistungen („3D-CAD-Modell“), ohne Veränderung an die Firma NECo New Engine Concept GmbH in Dresden weiterverkauft.
Beweis 18: Pressemeldung der Rechtsanwaltskanzlei HFLP, Düsseldorf vom 04.08.2016
In Dresden wurden die Fertigungskapazitäten für den Bau vorbereitet. Zu diesem Zweck erwarb die NECo New Engine Concept GmbH mit Vertrag vom 21.09.2015 und mit Schlussrechnung vom 03.02.2016 von der Firma PPM Investment Management GmbH die Fertigungszeichnungen, Software-Tools und techn. Ausarbeitungen („3D-CAD-Modell“), die das Institut für Fahrzeugkonzepte am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) mit Auftrag Nr. 3 012 933 erstellt hatte.
Da der schnelle Übertrag im Auftrag des potenziellen Investors erfolgte, zahlte die NECo New Engine Concept GmbH 500.000 € mehr an die PPM Investment Management GmbH, als diese an die RED Real Estate Development GmbH entrichtet hatte. Dieser Gewinn wurde mit 30 % vom Finanzamt Offenbach / Main I der Körperschaftssteuer unterworfen.
Zum Vertrag wurden die einzelnen Positionen folgendermaßen aufgelistet. Hinter der Position findet sich der Hersteller:
· 1.) Auslegungsberechnungen für die Lineargeneratoren DLR
· 2.) Zeichensatz für Anordnung des Zentralbrennraums DLR
· 3.) Anordnung für stromerzeugende Lineargeneratoren DLR
· 4.) Anordnung der Medienversorgung DLR
· 5.) Motorenkonzept mit experimentellen Untersuchungen DLR
In der Position „Motorenkonzept mit experimentellen Untersuchungen“ wurden die folgenden Ausarbeitungen und Software-Tools zusammengefasst:
· a. Grobauslegung Kreuzpleuel als Biegebalken-Verbund DLR
· b. Tool zur Berechnung der Herstellkosten DLR
· c. Fertigung der Lagerung eines hochdynamischen Läufers DLR
· d. Tool zur Berechnung der Reynolds-Zahl DLR
·
e. Ausarbeitungen und Berechnungen für
vollständigen
Motorenprüfstand DLR
· f. Analyse Druckverlust Wassermantel DLR
· g. Ausarbeitung FKLG-Mikrogasturbine-Brennstoffzelle DLR
· h. Berechnung der Energiedichte alternativer Brennstoffe DLR
· i. Ausarbeitung „Gasfeder als Kältemaschine" und Berechnungen DLR
Beweis 19: Bl. 129 ErmA Bl. I_Dr. Stephan Engels de Rey
Die vom DLR mit Auftrag 3 012 933 erbrachten Leistungen wurden spätestens am 18.08.2016 im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung dem Umsatzsteuersonderprüfer auf einem Datenträger übergeben. Der Datenträger befindet sich ausweislich eines Schreibens des Leiters des Steuerfahndung München vom 18.05.2022 noch in der Asservatenkammer des Finanzamt München.
Beweis 20: Schreiben des Leiters des Finanzamt München vom 18.05.2022
Die Fertigungszeichnungen tragen entsprechend der DIN EN ISO 7200 den Namen des Erstellers (Schneider, DLR) und das Logo des Unternehmens, das die Zeichnung erstellt hat.
Beweis 21: Fertigungszeichnung eines Gasfederkolben GS EAS-001-006-331.A
Die Rechnungen des DLR und der Leistungsinhalt wurden vom Finanzamt München bei der Prüfung als ordnungsgemäß befunden und zu keinem Zeitpunkt angezweifelt.
Beweis 22: Schreiben des Herrn Raub, Leiter Steuerfahndung München vom 18.01.2018
Mit Schreiben vom 30.06.2022 hat der Leiter der Steuerfahndung, Herr Raub erklärt:
Beweis 23: Schreiben des Herrn Raub, Leiter Steuerfahndung München vom 30.06.2022
Der fertige Motor wurde am 25.07.2019 von der Steuerfahndung in Augenschein genommen, nachdem vorher mehrere Mitarbeiter der Finanzverwaltung eine Vielzahl von Einladungen zur Inaugenscheinnahme abgelehnt haben.
Beweis 24: Bild des FKLG auf den Motorenprüfständen des DLR
Der Erfinder Jürgen Gräf hat bei drei Zeugenaussagen erklärt, dass die Leistungen („3D-CAD-Model“) vom DLR und nicht von Ihm erstellt wurden.
Beweis 25: Vernehmung des Jürgen Gräf vom 27.05.2019, Bl. 0143 ErmA Bd. I Sandra Halfmann
Beweis 26: Vernehmung des Jürgen Gräf vom 07.06.2019 Bl. 0298 ErmA Bd. I Prof. Dr. Manfred Gröger
Beweis 27: Vernehmung des Jürgen Gräf vom 20.07.2020, Bl. 0356 ErmA Bd. II Prof. Dr. Manfred Gröger
Mit Folgebeschlussantrag vom 17.06.2019 beantragt der Bearbeiter der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamt München, Brucklacher und der Steuerfahnder des Finanzamt München Schraml, die Anordnung einer Durchsuchung und Beschlagnahme beim DLR, Stuttgart, um die bereits vorgelegten Fertigungszeichnungen (Zeichensätze) erneut zu beschlagnahmen. Er erklärt auch, dass Herr Jürgen Gräf im Rahmen der Vernehmungen erklärt hat, dass nicht er, sondern das DLR die Fertigungszeichnungen (Zeichensätze) erstellt hat.
„Nach Aussage des Herrn Jürgen Gräf, wurden die in den Lieferketten vorgelegten Zeichensätze vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. Stuttgart gefertigt. Diese Zeichensätze stellen wichtige Beweismittel für die oben genannten Steuerstrafverfahren dar.“
„Zeichensätze, Verträge, Schriftverkehr, Aufzeichnungen, eigenhändige Vermerke, Konzepte, Präsentationen, Beratungsunterlagen, und Email-Verkehr, soweit sie sich auf den Freikolbenlineargenerator beziehen.“
Am 25.07.2019 wurden die Durchsuchung und Beschlagnahme beim DLR vom Steuerfahnder Schraml durchgeführt. Bei dieser Beschlagnahme wurden insbesondere die Leistungen des DLR beschlagnahmt, die Inhalt der angeblichen Scheinrechnungen sind und mit Auftrag Nr. 3 012 933 geliefert wurden:
· Grobauslegung Kreuzpleuel als Biegebalken-Verbund
· Tool zur Berechnung der Herstellkosten
· Tool zur Konfiguration eines Freikolbenlineargenerators
· Fertigung der Lagerung eines hochdynamischen Läufer
· Ausarbeitungen und Berechnungen für vollständigen Motorenprüfstand
· Tool zur Berechnung der Reynolds-Zahl
· Analyse Druckverlust Wassermantel
· Ausarbeitung FKLG-Mikrogasturbine-Brennstoffzelle
· Berechnung der Energiedichte alternativer Brennstoffe
· Ausarbeitung „Gasfeder als Kältemaschine" und Berechnungen
· Auslegungsberechnungen für die Lineargeneratoren
· Software zur Steuerung und Regelung eines FKLG
· Software zur Leistungssteuerung
Beweis 29: Niederschrift
Beschlagnahme DLR
Bl. 0411 ErmA Bd. I Sandra Halfmann
Das wurde bereits am 01.06.2022 vom damaligen Leiter des Finanzamt München, Szymanski mit persönlichem Schreiben (Briefkopf Leiter des Finanzamtes, kein Bearbeiter) erklärt:
„Wie im Ermittlungsbericht beschrieben wurden die genannten Dateien sogar beim Ersteller der Wirtschaftsgüter („Deutsches Zentrum für Luft und Raumfahrt e. V. Stuttgart“) eingesehen.“
Beweis 30: Schreiben des Leiters des Finanzamt München vom 01.06.2022
Mit Schreiben vom 06.04.2023 hat auch der neue Leiter des Finanzamts München, Dr. Prey, diesen Sachverhalt bestätigt:
„Das Finanzamt bestreitet angesichts der Ermittlungsergebnisse nicht, dass ein Leistungsaustausch zwischen dem DLR und der SWEngin bestand.“
Beweis 31: Schreiben des Leiters des Finanzamt München vom 06.04.2023
Am 31.07.2019 hat das Amtsgericht München mit Aktenzeichen ER I GS 7209/19 die Anschlussbeschlagnahme beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Karlsruhe beschlossen und die Beschlagnahme der folgenden Unterlagen für den Zeitraum 2014 bis 2016 angeordnet:
„Zeichensätze, Verträge, Schriftverkehr, Aufzeichnungen, eigenhändige Vermerke, Konzepte, Präsentationen, Beratungsunterlagen, und Email-Verkehr, soweit sie sich auf den Freikolbenlineargenerator beziehen.“
Beweis 32: Bl. 0416 ErmA Bd. I Sandra Halfmann
Die am 31.07.2019 angeordnete Beschlagnahme fand ausweislich des Beschlagnahmeverzeichnis am 04.05.2019 statt.
Bei dieser Beschlagnahme wurden insbesondere die Leistungen des DLR beschlagnahmt, die Inhalt der angeblichen Scheinrechnungen sind und mit Auftrag Nr. 3 012 933 geliefert wurden:
· 234 Fertigungszeichnungen (Zeichensätze) zum Bau des Freikolbenlineargenerator mit Zentralbrennraum
· Grobauslegung Kreuzpleuel als Biegebalken-Verbund
· Tool zur Berechnung der Herstellkosten
· Tool zur Konfiguration eines Freikolbenlineargenerators
· Fertigung der Lagerung eines hochdynamischen Läufers
· Ausarbeitungen und Berechnungen für vollständigen Motorenprüfstand
· Tool zur Berechnung der Reynolds-Zahl
· Analyse Druckverlust Wassermantel
· Ausarbeitung FKLG-Mikrogasturbine-Brennstoffzelle
· Berechnung der Energiedichte alternativer Brennstoffe
· Ausarbeitung „Gasfeder als Kältemaschine" und Berechnungen
· Auslegungsberechnungen für die Lineargeneratoren
· Software zur Steuerung und Regelung eines FKLG
· Software zur Leistungssteuerung
Beweis 33: Bl. 0157a BwmA Bd. II Prof. Dr. Manfred Gröger
Die wissenschaftlichen Mitarbeiter am Institut für Fahrzeugkonzepte am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) Schneider, Dr. Kock und Heron-Himmel, die die Fertigungszeichnungen, die Software-Tools und techn. Ausarbeitungen erstellt haben, wurden am 31.07. und 21.10.2019 als Zeugen vernommen und haben wahrheitsgemäß erklärt, dass Sie die streitgegenständlichen Leistungen im Auftrag der SWEngin GmbH erstellt haben.
Beweis 34: Vernehmung des Dr. Kock vom 31.07.2019, Bl. 0158 ErmA Bd. II Prof. Dr. Manfred Gröger
Beweis 35: Vernehmung des Herrn Heron-Himmel vom 21.10.2019, Bl. 0272 ErmA Bd. II Prof. Dr. Manfred Gröger
Beweis 36: Vernehmung des Herrn Schneider vom 21.10.2019, Bl. 0217 ErmA Bd. II Prof. Dr. Manfred Gröger
Bei dem Weiterverkauf der vom Institut für Fahrzeugkonzepte am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) mit Auftrag Nr. 3 012 933 erstellen Fertigungszeichnungen, Software-Tools und techn. Ausarbeitungen („3D-CAD-Modell“) wurde die Substanz des Gegenstandes wirtschaftlich endgültig vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übertragen. Dieser endgültige Übertrag wurde in den Bilanzen der jeweiligen Leistenden und Leistungsempfänger rechtskräftig dokumentiert. Damit ist sowohl das subjektive wie auch das objektive Element zur Verschaffung der Verfügungsmacht gegeben. Nach Auffassung des BFH liegt damit ein Leistungsaustausch vor.